Einhaltung GOB

Hallo Zusammen!

Wir wurden von unserem Steuerberater angesprochen, dass Dolibarr aus seiner Sicht nicht den Grundsätzen der Ordnungsgemäßen Buchführung entspricht.
Dies führte er hauptsächlich darauf zurück, dass es möglich ist, Rechnungen nachträglich wieder zu öffnen und unter der gleichen Rechnungsnummer wieder zu speichern - Datensätze nach Abschluss also zu verändern. Konkretes Beispiel: Rechnung wird mit Betrag X an Kunde versendet, Kunde bezahlt vollen Betrag, Rechnung wird auf Betrag Y reduziert und die Differenz kann ohne Rechnung verbucht werden.

Da wir an dieser Stelle leider darauf angewiesen sind, die rechtlichen Grundlagen einzuhalten, wäre meine nun, ob jemand hierzu jemand schon Erfahrung gesammelt oder Informationen dazu hat. Wir nutzen Dolibarr nun schon seit einigen Jahren und würden ungern wechseln.

Vielen Dank für jede Rückmeldung! :slight_smile:

Hi Patrick,

ich bin gerade dabei Dolibarr für mich selber zu evaluieren und bin auch über diesen Punkt gestolpert. Ich sehe auch, dass es hier noch Nachholbedarf gibt. Nach meinenm Wissensstand muss sogar in der Datenbank ein Hash-Wert gespeichert werden, der nachträgliche Manipulation aufdeckt. Ich hoffe dass hier noch etwas nachgeholt wird.

Über das Modul „Unveränderliche Archive“ kann vermutlich man die befürchteten Manipulatiionen aufdecken. Sollte meiner Meinung nach als „Zwischenlösung“ erstmal ok sein - gerade wenn ihr das System ohnehin schon einsetzt.

Wie bist du inzwischen mit dem Thema umgegangen?

Grüße
Markus