Hallo Arthur,
eine derzeitige große Herausforderung für eine Implementierung ist, dass nur vorgeschrieben wurde, dass E-Rechnungen ab 1.1.2025 empfangen werden können, ohne näher zu spezifizieren, für welchen „Empfangsweg“ dies denn nun gelten soll. Eine gesetzeskonforme E-Rechnung kann z.B. eine „nackte“ XML-Datei sein (X-Rechnung) oder das XML kann z.B. in ein PDF eingebettet sein (Zugferd). Es kann aber wohl kaum gefordert sein, dass jedes Unternehmen jedes beliebige (konforme) Format empfangen können muss - wieviele Parser sollen da gebaut und dauerhaft gepflegt werden?
Von der IHK Darmstadt gibt es einen Umsetzungsleitfaden (https://www.ihk.de/blueprint/servlet/resource/blob/6236926/037e8475a5686ae0da0b99c9d7992c8a/leitfaden-umsetzung-e-rechnung-im-betrieb-data.pdf). Dort findet sich eine interessante Passage (Hervorhebungen von mir):
Die elektronische Rechnung kann verschiedene digitale Wege nehmen. Oft gibt der Rechnungsempfänger den Übertragungsweg vor. Es hilft, sich im Vorfeld gemeinsam darüber abzustimmen und den passenden Übertragungsweg zu vereinbaren.
Aktuell sind folgende Übertragungswege möglich:
• Weberfassung (beispielsweise in einem Portal / auf der Internetseite des Rechnungsempfängers)
• Upload (beispielsweise in einem Portal / auf der Internetseite des Rechnungsempfängers)
• per E-Mail als Dateianhang
• Webservice (beispielsweise via Peppol)
Aus Entwicklungssicht kann ich derzeit im wesentlichen die Anmerkung machen, dass in Frankreich offenbar derzeit an der Peppol-Variante gearbeitet wird. Das sollte voraussichtlich auch für Deutschland eine gute Basis sein. Eine genaue Timeline kenne ich nicht.
Aus Compliance-Sicht (Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen) erscheint mir der Punkt „Weberfassung“ interessant: In Dolibarr lassen sich Lieferanten als externe Nutzer anlegen. Sie können sich in Dolibarr einloggen und dort problemlos ihre Lieferantenrechnung erfassen. Anschließend kann diese dann mit dem verfügbaren externen Modul zu einer Zugferd/FacturX-Rechnung gewandelt werden. Besteht ein Lieferant also auf der ihm per Gesetz gegebenen Möglichkeit, per E-Rechnung abzurechnen, kann ihm gerne ein entsprechender Zugang eingerichtet werden. Damit scheint mir bereits heute die rechtliche Forderung nach der Empfangbarkeit vollständig erfüllt zu sein (rechtlich unverbindliche Meinung - bei Bedarf ggf. RA oder StB fragen…).
Wir beobachten das Geschehen aber aufmerksam weiter, um ggf. rechtzeitig zu reagieren.
Gruß
Joachim