Hallo,
ich habe hier schonmal was dazu geschrieben: eRechnung ab 01.01.2025 verpflichtend - #6 von priojk
Kurz: Der Gesetzgeber verpflichtet alle Unternehmen zwar, ab 1.1.25 eRechnungen zu empfangen, aber der Empfänger der Rechnung darf offenbar den Übertragungsweg festlegen (der ist in den Vorgaben nicht geregelt, es gibt zahlreiche Möglichkeiten).
Ein legitimer Übertragungsweg laut IHK ist die Bereitstellung eines Webportals, in dem der Lieferant seine Rechnungspositionen erfasst. Genau das ist in Dolibarr mit Zugängen, die für externe Geschäftspartner eingerichtet werden können, bereits heute möglich. Der Lieferant kann dort dann seine Lieferantenrechnung ‚einfach‘ selbst erfassen. Wenn dann unbedingt noch ein XML benötigt wird, bietet sich z.B. dieses Modul aus dem DoliStore an: FacturX/ZUGFeRD
Damit sind die rechtlichen Anforderungen formal bereits heute von Dolibarr erfüllt. Dass das so nicht wirklich sinnvoll und praktikabel ist, ist natürlich auch klar. Meiner Einschätzung nach wird es auf einen zentralen eRechnungs-Verteilserver herauslaufen, wie er unter dem Stichwort Peppol bereist realisiert wird (z.B. in Belgien) - und in Frankreich arbeiten Dolibarr-Entwickler bereits an einer Peppol-Anbindung.
Das Einbetten von XML in PDF-Dateien ist langfristig ebensowenig sinnvoll (der sichtbare Anteil hat ab 1.1.25 keinerlei Rechtsverbindlichkeit mehr und verursacht nur unnötigen zusätzlichen Aufwand für einen Abgleich mit dem XML), wie die Verteilung per eMail (Verschlüsselung, Nachweis der Zustellung, …).
Insofern empfiehlt es sich momentan, die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen und gleichzeitig zu schauen, wie sich die Dinge entwickeln. Da wird sich noch einiges zurechtruckeln müssen und nicht immer ist es sinnvoll, dabei der Erste zu sein…
Viele Grüße
Joachim