ich betreibe ein Kleinunternehmen und bin von der Umsatzsteuer befreit. Dolibarr habe ich so weit eingerichtet, dass ich alle meine täglichen Aufgaben damit erledigen kann. Allerdings stehe ich nun vor der Herausforderung, Rechnungen im Reverse-Charge-Verfahren korrekt einzupflegen.
Den Artikel Reverse Charge bei Lieferantenrechnungen habe ich bereits gefunden und versucht, die dortigen Schritte umzusetzen. Dafür habe ich auch die erweiterte Buchhaltung aktiviert. Nun weiß ich jedoch nicht genau, wo und wie ich kontrollieren kann, ob die Rechnungen korrekt verbucht wurden.
Eine weitere Frage, die sich mir stellt: Muss ich die erweiterte Buchhaltung in Dolibarr tatsächlich aktivieren, um das Reverse-Charge-Verfahren zu nutzen, oder gibt es eine einfachere Lösung?
erstmal ein kurzer Disclaimer: Ich bin kein Steuerberater und kann dahingehend auch nicht beraten. Alles was ich schreibe ist nur meine Erfahrung oder was ich zu wissen glaube, daher entsprechend mit einem Steuerberater abklären!
Aus meiner Sicht kommt das Reverse Charge Verfahren nur in Frage wenn man auch Umsatzsteuer abführt. D.h. wenn du von der Umsatzsteuer befreit bist, dann hast du entsprechend auch keine Umsatzsteuernummer, welche man aber bei anderen EU Firmen angeben muss, damit keine Umsatzsteuer in der Rechnung enthalten ist und welche man in dem Fall später entsprechend selbst abführen muss. D.h. in diesem Fall würdest du aus dem EU Ausland einfach Rechnungen mit Umsatzsteuer bekommen und bezahlst das dann genau so.
Bezüglich der Erweiterten Buchhaltung: Diese muss man eigentlich nur aktivieren, wenn man die doppelte Buchhaltung braucht. Das trifft, soweit ich weiß, nicht auf Kleinunternehmen mit Umsatzsteuerbefreiung zu. D.h. die einfache Buchhaltung mit Einnahmen und Ausgaben müsste ausreichen.
Ich hoffe das hilft etwas weiter. Wie gesagt solltest du aber dienen konkreten Fall mit deinem Steuerberater besprechen.
Sobald man bei Plattformen wie Etsy eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angibt, werden die Gebühren ohne Umsatzsteuer (netto) berechnet. In diesen Fällen ist der Unternehmer verpflichtet, die Umsatzsteuer im Rahmen des sogenannten Reverse-Charge-Verfahrens selbst zu berechnen und an das Finanzamt abzuführen.
Das steht bei google:
Beim Reverse-Charge-Verfahren bekommen Sie als Kleinunternehmer vom jeweiligen Internetkonzernen eine Netto-Rechnung, müssen eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben und die Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen. Weil Sie nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, stellt der gesamte Bruttobetrag eine Betriebsausgabe dar.
Hallo.
Genau wie digitalcentric.de bin ich auch kein Steuerberater und kann nur von meinen Erfahrungen erzählen.
Ich bin im Fall, dass ich Rechnungen ins Ausland mache und da kommt auch das Reverse-Charge-Verfahren zum „Einsatz“. Hierfür braucht man keineswegs extra die erweiterte Buchhaltung zu aktivieren. Ich mache es so, dass ich in der öffentlichen Bemerkung folgenden Satz eintrage: „Es handelt sich um steuerfreie innergemeinschaftliche Dienstleistungen, auf welche das „reverse charge“ Verfahren angewandt wird.
(art.17 paragr. 1 sous b))“
Dann werden die Positionen mit 0% MwSt verrechnet und der Steuerberater kümmert sich um den Rest.
Das hat bis jetzt immer geklappt.
Vielen Dank für den Hinweis! Mir ist jedoch noch unklar, wie man in Dolibarr später die Daten für den Steuerberater vorbereitet. Außerdem konnte ich bisher keine Berechnungen zum Reverse Charge-Verfahren finden. Natürlich könnte ich bei der Steuererklärung die 19% für alle Eingangsrechnungen mit Reverse Charge selbst berechnen. Aber in dem Fall verstehe ich nicht, warum man den Haken für Reverse Charge bei der Eingangsrechnung setzt, wenn diese Information später nicht ausgewertet werden kann.