Kontenrahmen SKR 03 / EC reverse charge

Hallo,

wenn ich in einem anderen EU Land kaufe, muss es nach meinem Verständnis im Reverse-Charge-Verfahren (§ 13b Abs. 5 UStG) gebucht werden. Die Buchung in der Buchhaltung sollte so aussehen:
3123 Sonst. Leistungen eines im anderen EU-Land 10.000,00 EUR
1577 abziehbare VSt. 19% nach 13b UStG 1.900,00 EUR (input tax)

an
1200Bank 10.000,00 EUR
1787 Umsatzsteuer 19% nach 13b UStG 1.900,00 EUR (VAT)

(Beschreibung)

Wie kann man das mit dolibarr umsetzen? Wenn man das Konto 3123 im Produkt unter „Buchungscode (Einkäufe innerhalb der Gemeinschaft)“ einträgt, werden die automatischen USt. und VSt. Buchungen nicht auf den Konten 1577 und 1787 vorgenommen.

Wie bucht Ihr Einkäufe, die Ihr in anderen EU Ländern macht?

Hej Unrat,

wie schon im englischen Forum geschrieben ist mir der Vorgang nicht ganz klar, aber ich muss gestehen, ich bin kein Buchhalter.

Was ich wo bestelle unterscheidet sich doch nur in der Steuer. Ansonsten sind die Buchungen doch immer gleich. Wobei ich ja nur die Einkaufsrechnung buchem und nicht schon die Bestellung selbst:

Wareneingang und Vorsteuer an Verbindlichkeiten aus LuL (wenn die Ware kommt)

und anschließend

Verbindlichkeiten aus LuL an Bank/Kasse (Begleichung der Rechnung).

Bei dem Link von Dir handelt es sich ja um einen Sonderfall, weil es nicht um Waren geht, sondern um eine Dienstleistung, die ein EU-ausländisches Unternehmen in Deutschland erbringt. Aber so wie ich Dich verstanden habe willst Du einen Wareneingang aus einem EU-Ausland buchen, oder ?

Gruß
Stefan

Hallo Stefan,

danke für Deine Rückmeldung. Das trifft nach meinem Verständnis auch auf Warenlieferungen zu. Hier ist es ganz gut erklärt.

Mir geht es darum:

  • ich würde den Vorgang als Lieferantenrechnung erfassen (fourn/facture/card.php), diese freigeben und dann
  • in die Buchhaltung einlesen (accountancy/supplier/list.php)

Hier müsste dann nach meinem Verständnis die Buchung wie in dem oben verlinkten Artikel auftauchen / automatisch erstellt werden, also:
entweder:
A) 3200 / 1200 und 1574 / 1774 (diese heben sich auf, aber müssen dennoch gebucht werden, wenn ich es richtig verstanden habe)

ODER

B) 3425 / 1200

Und bei B handelt es sich laut dem Artikel um ein sog. Automatikkonto, bei dem bei Wareneinkäufen aus einem anderen EU-Land die Umsatzsteuer aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb und die Vorsteuer aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb automatisch erfasst und berechnet werden. D.h. so wie ich es verstehe müssen auch hier die beiden Konten 1574 und 1774 bebucht werden, auch wenn sich die Beträge gegeneinander aufheben. Und genau das gelingt mir mit dolibarr nicht (aber ich befinde mich noch in der Testphase).

Viele Grüße

Hej Unrat,

ich kann mir nicht vorstellen, dass der Artikel für alle Wareneingänge aus dem EU-Ausland gilt. Dann hätte ja jede Buchhaltung eine ganze Menge zu tun. Eventuell mag es noch für die Fälle gelten, wenn eine ausländische Firma im Inland Waren bezieht und die dort auch nutzt (z. B. Lebensmittel). Wenn Du aber ganz normal Waren aus dem EU-Ausland beziehst, werden die wie alle anderen Wareneingänge gebucht. Wir machen das so, und die Steuerberaterin hat damit noch nie Probleme gehabt.

Hast Du einen Steuerberater ? Dann frag doch da mal nach. Oder schau mal in Steuer-Foren nach. Vielleicht gibts da jemand vom Fach, der Dir eine kompetente Aussage machen kann.

Gruß
Stefan

Hi Stefan,

doch, ich denke schon, dass das so gemacht werden muss. In der Variante B (3425 / 1200) muss das dann das Programm automatisch (und somit ohne Mehraufwand) machen (es gibt wohl den Begriff Automatikkonto), wenn ich die Rechnung einbuche und sie dann in die Buchhaltung einlese, müssen die Buchungssätze erstellt werden. Aber in dolibarr bekomme ich es nicht hin. Deshalb meine Frage hier. Wenn es nicht automatisch vom Programm her geht, dann könnte man es vielleicht (noch nicht getestet, weil das nicht die Lösung für mich wäre) manuell gemäß A machen, aber dann hat man einen sehr deutlichen Mehraufwand. Ich will, dass das Programm das automatisch macht.

Dolibarr sieht ja auch beim Produkt vor, je einen Kontocode für Kauf innerhalb Deutschlands und Lieferant in der EU zu hinterlegen. Also prinzipiell scheint hier eine Unterscheidung vorgesehen zu sein.

Zu Deinem Punkt: „ganz normal Waren aus dem EU-Ausland beziehst … wie alle anderen Wareneingänge gebucht“. Sicher? Stichwort: innergemeintschaftlicher Erwerb. Die Rechnung des EU Lieferanten ist ja dann mit 0% USt., wenn Ihr eine USt.-ID habt?! Dann kann es ja nicht so gebucht werden wie ein ganz normaler Inlandskauf. So zumindest mein Verständnis.

Such mal spaßeshalber in der Kontoübersicht im dolibarr im SKR03 nach „innergemeinschaftlicher“, dann bekommst Du eine Idee, dass hier schon ziemlich unterschieden wird. Es gibt da Konten en masse.

Viele Grüße!

Hej Unrat,

klar müssen die Wareneingänge aus unterschiedlichen Ländern auf andere Konten gebucht werden (daher bietet der Kontenrahmen ja die unterschiedlichen Steuersätze für eine Kontenart an). Was ich eher meinte ist, dass die Buchungslogik bei EU-Ausland und EU-Inland order Drittland gleich ist, von den Steuersätzen her abgesehen.
Wie gesagt, ich bin kein Buchhalter oder Steuerberater, aber das was ich in dem verlinkten Beitrag gelesen habe, bezog sich das auf Spezialfälle. Es ist ja immer die Frage, wo die Leistungserbringung ist. Ich weiß z. B. aus einer alten Firma, die Elektronikware in die Schweiz geliefert hatte, dass dort ein Lager in Basel auf dem deutschen Gebiet war und die schweizer Abnehmer so von einer Steuererleichterung profitiert hatten. Solche Lösungen gibt es immer. Die haben aber nichts mit dem „Standard“ zu tun.

Wenn Du aber zu dem Fall nähere Informationen bekommen hast, sag doch mal Bescheid. Gerne auch per PN. Mir war bisher nicht bewußt, dass es solche Fälle gibt.

Gruß
Stefan

Hallo Stefan,

inwieweit es sich bei dem von mir verlinkten Artikel um Spezialfälle handelt verstehe ich nicht. Das ist ein ganz normaler Einkauf im EU Ausland, der da beschrieben wird.

Wenn ich innerhalb Deutschlands für 10000 netto kaufe, lautet die Buchung im SKR03:
3400 (Wareneingang 19 % Vorsteuer) – EUR 10000
1576 (Vorsteuer 19%) – EUR 1900

an
Bank – EUR 11900

Wenn ich nun dieselbe Ware innerhalb der EU kaufe, dann lautet die Buchung im SKR03:
3200 (Wareneingang) – EUR 10000
an
Bank – EUR 10000

und gleichzeitig (und hier liegt mein Problem wie ich das in dolibarr mache!)
1574 (Abziehbare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19 %) – EUR 1900
an
1774 (Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19 %) – EUR 1900

Mir ist bewusst, dass sich die Buchungen 1574 / 1774 gegeneinander aufheben, aber wenn ich es richtig verstanden haben, muss das trotzdem gebucht / erfasst werden. Aber WIE geht das automatisiert beim Erfassen einer Eingangsrechnung in dolibarr? Was muss ich da wo hinterlegen?

Viele Grüße

Hej Unrat,

ich vermute, Du zielst auf diesen Abschnitt im Link ab:

  1. Fall (Leistung Inland ← EU Gemeinschaftsgebiet):

Der Unternehmer A lässt sich im Bereich des Exports durch das in Spanien sitzende Unternehmen C beraten.

In dieser Konstellation ist der Ort der Leistung nach §3a Abs. 2 UStG bei dem Unternehmen A. Durch das Reverse-Charge-Verfahren des § 13b Abs. 5 UStG muss das Unternehmen A die Umsatzsteuer zahlen. Dieser Betrag kann von A als Vorsteuer durch §15 Abs. 1 UStG zurückgefordert werden.

In dem Fall geht es ja nicht um eine Warenlieferung, sondern um eine Beratungsleistung einer Drittfirma aus dem Ausland, die Ihre Leistung im Inland erbringt. Das hat, m. E. nach, keine Bewandnis mit einer normalen Warenlieferung. Da die Leistung im Inland anfällt, ist hier eine Steuer fällig. Die muss jemand bezahlen. Und das ist, zumindest lt. dem Text, derjenige, der die Leistung erhält. Er kann sich aber die Steuer wieder zurückholen (daher die zweite Buchung).

Ein Automatismus wird es dafür in Dolibarr nicht geben. Aber wenn Du diese Konstellation in Deinem Geschäft nicht hast, wird das unerheblich sein.

Schau mal hier, die Abschnitte 1 und 3:
Reverse Charge

Ich denke, da findest Du was zu den Punkten, die Du meinst.

Warenlieferungen in der EU sind ja erstmal steuerfrei, müssen aber im Zielland (also wenn Du einkaufst hier in Deutschland) mit dem deutschen Steuersatz versteuert werden. Und diese Steuer ist, wie ein Inlandskauf auch, mit der Vorsteuer verrechenbar. Der Fall unterscheidet sich dann aber wenig von einer innerdeutschen Lieferung.

Gruß
Stefan

Hallo Stefan,

ich habe mich auf diesen Artikel bezogen (nicht in meinem Ursprungspost, sondern weiter unten):

Zu

genau das schreibe ich ja in meinem letzten vorangegangen Post, aber wie bilde ich diese 1574 / 1774 Buchung in dolibarr ab?

Wie buchst Du / gehst Du mit physikalischen Warenlieferungen in dolibarr aus der EU um? Das würde mich echt interessieren.

Viele Grüße

Hej Unrat,

da habe ich ja mit profundem Halbwissen geglänzt… :wink:

Ich habe heute morgen nochmal in der Buchhaltung nachgefragt. Bei Buchungen im EU-Ausland ist es jetzt wirklich so, dass man auch beim Wareneingang das Reverse Charge durchführen muss. D. h. auch wenn auf der Rechnung keine Steuer ausgewiesen ist, muss man diese auf der Vorsteuerseite wie auch der Umsatzsteuerseite in gleicher Höhe buchen. Das hebt sich dann auf und hat keine Bedeutung bei der Vorsteueranmeldung. Auch würden die Wirtschaftspürfer wenig sagen, wenn die Buchung unterbleibt. Man müsse das dann noch nachbuchen, aber mehr würde da nicht passieren.

Man hat praktisch gesehen dann zwei Buchungen. Hat man z. B. einen Wareneinkauf über 1.000 Euro aus Österreich getätigt, wäre die erste Buchung der Wareneingang:

Wareneingang an Verbindlichkeiten 1.000 €

Als zweite Buchung wird dann noch

Vorsteuer nach § 13b UStG 19 % an Umsatzsteuer nach § 13b UStG 19 % 190 €

gebucht.

Ob das automatisch in Dolibarr geht weiß ich nicht 100%ig. Ich kann es mir in der von uns verwendeten Version (13.0.1) nicht vorstellen und habe auch keine Einstellung gefunden. Aber das bedeutet ja nicht, dass künftige Versionen das nicht doch automatisieren.

Gruß
Stefan

Hi Stefan,

jetzt haben wir uns verstanden :slight_smile: Ich habe jetzt echt viel rum probiert und ich glaube nicht, dass diese automatischen Steuer-Buchungen bei einem Innergemeinschaftlichen Erwerb funktionieren. Das ist sehr schade, weil Dolibarr wirklich ein sehr tolles System ist. Das ist das einzige Bausteinchen, das mir fehlen würde.

Gibt es da draußen wirklich niemanden, der Produkte in der EU einkauft und die Eingangsrechnungen dann entsprechend bucht? Das kann ich mir fast nicht vorstellen :slight_smile:

Ich denke, dass die Verfahren mit der Steuer umzugehen in allen EU Ländern gleich oder mindestens ähnlich sind. Deshalb wundert es mich, dass Dolibarr - zumal die EU ja die eigene Heimat ist - das „nicht im Bauch“ trägt. Wenn ich Muse habe, werde ich in den kommenden Tagen mal einen Feature Request aufmachen.

Was ich noch herausgefunden habe: in den erweiterten Einstellungen kann man „SERVICE_ARE_ECOMMERCE_200238EC“ hinterlegen, jedoch führt das dann bereits zu einer Berechnung der USt. in der Lieferantenrechnung, was ja gerade hier nicht sein soll.

Viele Grüße

Hallo,
habt ihr dafür eine Lösung gefunden, evtl. auch für die aktuelle Version 16 ?

Viele Grüße,
Martin

Hallo Martin,

die Frage ist jetzt schon ein Weilchen her, aber inzwischen (seit v18) gibt es eine Lösung in Dolibarr:

Viele Grüße

Joachim