Mehrwertsteuersätze ab 1.7.2021 (EU-OSS)

Bisher hatte ich allen Konsumenten aus anderen EU-Ländern 20% österreichische Mehrwertsteuer verrechnet, da ich deutlich unter den alten Schwellenwerten geblieben bin. Seit 1.7. gilt der neue Grenzwert von 10.000 € pro Jahr für alle anderen EU-Staaten zusammen und den werde ich sehr bald überschreiten. Daher muss ich in Zukunft jedem Konsumenten den Steuersatz seines Heimatlandes (Land der Lieferadresse; DE 19%, IT 22%, HU 27% usw.) verrechnen. Die Umstellung im Online-Shop ist einfach, bei Dolibarr habe ich aber noch keine Möglichkeit gefunden, das umzustellen.

Unter Einstellungen/Firma kann man nur umsatzsteuerpflichtig oder -befreit auswählen und wählt man pflichtig, ist dort angegeben, dass für Nicht-Unternehmer innerhalb der EU der Steuersatz des Landes des Absenders genommen wird. Ich bräuchte jedoch den Steuersatz des Empfängerlandes. Unter Stammdaten kann man zwar die Steuersätze aller Länder eingeben, ich kann diese aber nicht auf der Rechnung auswählen, da mir dort nur die meines Landes angeboten werden. Als schnelle Lösung fällt mir nur ein, bei meinem Land in den Stammdaten alle Steuersätze der anderen Länder (17%, 19%, 21%, 22%, 23%, …) einzugeben, damit ich auf der Rechnung wenigstens den richtigen Steuersatz im Dropdown-Feld manuell auswählen kann. Natürlich begeistert mich diese „Lösung“ nicht sehr.

Gibt es eine vernünftige Lösung, die ich übersehen habe? Ist das vielleicht bei einer neueren Version gelöst? Das wäre dann ein guter Grund für ein Update.

Hallo Andreas,

ich bin jetzt etwas verwundert, denn die MwSt ist in der EU ja einheitlich geregelt:

Rechnungen an Endkunden im eigenen Land und in der EU mit der eigenen MwSt.
Rechnungen an Unternehmen im eigenen Land mit der eigenen MwSt.
Rechnungen an Unternehmen in der EU nur mit Umsatzsteuer-ID von beiden Seiten und dem Hinweis

Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers - Reverse Charge - Als Leistungsempfänger schulden Sie als Unternehmer die Umsatzsteuer nach § 13 b Abs 1. Nr 1 UStG.

Reverse Charge - According to Article 194, 196 of Council Directive 2006/112/EEC, VAT liability rests with the service recipient [{company_vatnumber}]

Reverse Charge = in die jeweilige Landessprache übersetzen

Nach Deiner Darstellung würdest Du ja aus jedem Land die MwSt einbehalten und müsstest dann aber auch für jedes Land in jedem Land dann die MwSt wieder abführen. Dazu würdest Du in jedem Land eine eigene Umsatzsteuer-ID benötigen. Das ist natürlich Unfug (so lange Du keine Landesniederlassungen betreibst).

Befrag bitte noch einmal Deinen Steuerberater, aber das ist in der EU eindeutig geklärt.

Hallo Notaufnahme,

ich weiß, dass die Rechtslage so ist, wie ich sie geschildert habe, dazu benötige ich keinen Steuerberater. Nachzulesen z. B. hier: Innergemeinschaftlicher Versandhandel: Tiefgreifende Änderungen ab 1.7.2021 - WKO.at oder hier: One Stop Shop Umsatzsteuer 2021 EU: Alle Infos & FAQ

Die von Dir dargestellte Variante war auch bisher nur bis zum Erreichen der Lieferschwelle des jeweiligen Landes zulässig. Bei Überschreitung musste man sich im betreffenden Land für eine UID anmelden und die USt. entsprechend abführen. Nur waren die Lieferschwellen so hoch, dass man sie als kleiner Händler nicht erreicht hat. Mit der Änderung zum 1.7. wurden die einzelnen Lieferschwellen abgeschaftt und es gibt nur noch eine Schwelle von 10.000 € für alle EU-Länder zusammen. Diese Schwelle erreicht man sehr leicht, wenn man regelmäßig ins Ausland versendet.

Man benötigt jetzt nicht mehr pro Land eine UID, sondern kann (muss) über den EU-OSS regelmäßig angeben, wieviel Steuer aus welchem Mitgliedsstaat man einbehalten hat und die Summe ans heimische Finanzamt abführen. Auch wenn Du es für Unfug hältst, ist das die gültige Rechtslage und daran komme ich nicht vorbei. Bleibt die Frage, wie konfiguriere ich das in Dolibarr?

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Hallo Andreas,

der „Unfug“ hat natürlich nicht auf Deine Frage abgezielt, sondern auf diese neue Regelung der EU.

Egal. Ich habe versucht das mit Dolibarr abzubilden. Das funktioniert so nicht. Ideal wäre dem Debitor ein Land zuzuordnen und die MwSt Sätze würden dann in der Rechnungsstellung automatisch zur Auswahl stehen. Das funktioniert so nicht. Auch die länderspezifische Auswertung für die Umsatzsteuervoranmeldung funktioniert so nicht. Denn auch wenn ich händisch einen anderen MwSt Satz auswähle, bekomme ich keine länderspezifische Umsatzsteuerauswertung.

Hallo Notaufnahme,

vielen Dank für den Versuch. Da ich Dolibarr nicht für die Buchhaltung verwende, wäre mir die länderspezifische Auswertung jetzt einmal nicht so wichtig. Fürs erste wäre es schon hilfreich, wenn ich einfach Rechnungen mit den richtigen Beträgen und Steuersätzen erzeugen kann. Das sollte wie oben angedacht hoffentlich funktionieren. Aber natürlich sollte es mittelfristig einen Weg geben, das richtig abzubilden. Ich kann nicht glauben, dass ich der einzige Anwender von Dolibarr in der EU bin, der Waren im Wert von über 10.000 € im Jahr an Verbraucher in anderen EU-Ländern versendet. Da muss es ein paar mehr geben.

Ich bin auch neugierig auf eine Lösung. Mich betrifft es aktuell noch nicht, aber vermutlich auch in absehbarer Zeit.

Für mich habe ich es jetzt bis auf weiteres so gelöst, wie oben angedeutet. Ich habe alle MwSt-Sätze von 17 bis 27% bei meinem Land angelegt und kann sie im Dropdownfeld der jeweiligen Produktzeile in der Bestellung oder Rechnung auswählen. Bei abweichenden Steuersätzen muss ich für jede Zeile den Nettopreis manuell ausrechnen, da ich mich im Online-Shop dazu entschieden habe, die Bruttopreise gleich zu lassen. Ist jetzt nicht so schlimm, da die Anzahl der Auslandsbestellungen überschaubar ist und ich selten Bestellungen mit mehr als ein oder zwei Produkten bekomme.

Regelmäßige Auswertungen kann ich im Backend des Online-Shops machen. Das Wordpress/Woocommerce-Plugin Germanized hat die Funktion seit kurzem integriert (gibt es aber auch als eigenständiges Plugin). Da ich Dolibarr nicht für die Buchhaltung verwende, benötige ich nur Rechnungen, auf denen der richtige Steuersatz angeführt ist. Für mich funktioniert das so, auch wenn es nicht wirklich befriedigend ist.

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Hallo zusammen,
alles gut durch die neue „Zolltarifnummer“ !!!

Gerhard

Den Zusammenhang verstehe ich nicht. Was hat die Zolltarifnummer mit Mehrwertsteuersätzen zu tun? Die Zolltarifnummer benötigt man für Import/Export in Länder außerhalb der EU. Es geht hier aber um Steuersätze bei Versand innerhalb der EU.

@Notaufnahme @arusa

Anscheinend kann Dolibarr das schon seit längerer Zeit. Man muss nur erst einmal draufkommen. Folgende Variable/Konstante in den erweiterten Einstellungen:

SERVICE_ARE_ECOMMERCE_200238EC – „If seller and buyer are in Europe and buyer is not a company, use the VAT of buying country.“

erzeugt das gewünschte Verhalten. Zumindest nimmt das System jetzt für Lieferungen nach Deutschland automatisch 19% statt wie vorher 20%. Daher gehe ich davon aus, dass es für andere Länder auch funktioniert. Wie sich das auf die Buchhaltung auswirkt, kann ich nicht sagen, da ich sie nicht verwende.

Danke Andreas für deine Hilfe! Es funktioniert einwandfrei für alle Länder.