bin relativ neuer Dolibar Anwender und richte gerade das System ein.
Beim Herumspielen in meiner Testumgebung kam ich zwangsläufig auf das Thema „Storno“ Rechnungen. Sprich eine Rechnung ist falsch aber bereits freigegeben und darf laut deutschem Recht ja nicht mehr verändert werden (können).
Das kommt drauf an wie du „storno“ siehst.
Wenn die Rechnung insgesamt gelöscht werden soll, dann einfach löschen
Wenn aus Gründen wie auch immer die Rechnung als im System bleiben soll, aber nicht mehr weiter eingefordert werden soll oder kann. Dann "Rechnung aufgeben’.
Bei der zweiten Lösung kannst du die Gründe der Stornierung angeben. (ZB Kunde zahlt nicht, oder Kunde hat sich anders entscheiden oder was auch immer.
Da ich mich bei der Einrichtung von Dolibarr auch gerade mit dem Thema der Stornorechnungen beschäftigt habe, hier noch ein Hinweis zum Begriff „Gutschrift“:
Es gab (vor Jahren) zunächst eine „Verwirrung“ nach einer Gesetzesänderung um die Zulässigkeit des Begriffs Gutschrift für (kaufmännische) Stornorechnungen. Aber das Thema hat sich im Nachgang entschärft und das Bundesfinanzministerium hat 2013 klargestellt, dass (unter gewissen Voraussetzungen) der Begriff Gutschrift für kaufmännische Stornorechnungen keine Nachteile mit sich bringt.