Rechnungen stornieren

Hallo zusammen,

bin relativ neuer Dolibar Anwender und richte gerade das System ein.
Beim Herumspielen in meiner Testumgebung kam ich zwangsläufig auf das Thema „Storno“ Rechnungen. Sprich eine Rechnung ist falsch aber bereits freigegeben und darf laut deutschem Recht ja nicht mehr verändert werden (können).

Wie sieht eine Stornierung aus ?
Ist das der „Rechnung Aufgeben“ Knopf ? wie sieht bei euch der Prozess aus, um ein Storno einer Rechnung durchzuführen.
Ein Storno darf das Wort „Gutschrift“ ja nicht enthalten (siehe hier: https://www.billomat.com/magazin/fehler-auf-der-rechnung-statt-stornierung-und-gutschrift-jetzt-stornierung-und-stornorechnung/#:~:text=Mit%20einer%20Stornorechnung%20wird%20eine,der%20Begriff%20Gutschrift%20verwendet%20werden.)

deswegen die Frage: wie geht ihr mit so etwas um bzw. was bietet Dolibar hier für Möglichkeiten.

Danke schonmal für die Antworten
Mike

Das kommt drauf an wie du „storno“ siehst.
Wenn die Rechnung insgesamt gelöscht werden soll, dann einfach löschen
Wenn aus Gründen wie auch immer die Rechnung als im System bleiben soll, aber nicht mehr weiter eingefordert werden soll oder kann. Dann "Rechnung aufgeben’.
Bei der zweiten Lösung kannst du die Gründe der Stornierung angeben. (ZB Kunde zahlt nicht, oder Kunde hat sich anders entscheiden oder was auch immer.

Danke für die Info, hatte auch meine Probleme damit

Da ich mich bei der Einrichtung von Dolibarr auch gerade mit dem Thema der Stornorechnungen beschäftigt habe, hier noch ein Hinweis zum Begriff „Gutschrift“:

Es gab (vor Jahren) zunächst eine „Verwirrung“ nach einer Gesetzesänderung um die Zulässigkeit des Begriffs Gutschrift für (kaufmännische) Stornorechnungen. Aber das Thema hat sich im Nachgang entschärft und das Bundesfinanzministerium hat 2013 klargestellt, dass (unter gewissen Voraussetzungen) der Begriff Gutschrift für kaufmännische Stornorechnungen keine Nachteile mit sich bringt.

Siehe hier: https://www.weclapp.com/de/lexikon/rechnungskorrektur/

Und auch hier: https://www.haufe.de/finance/buchfuehrung-kontierung/aus-der-praxis-begriff-gutschrift-bei-rechnungen_186_368350.html